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Augenmass ist gefragt

Die deutsche Kautschukindustrie kritisiert die Art und Weise, wie Deutschland europäische Rechtsvorgaben umsetzt. Der Präsident des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk), Michael Klein, sagt: „Bei der Umsetzung von europäischem Recht gibt es drei Möglichkeiten: Untererfüllung, Erfüllung und Übererfüllung. Deutschland neigt leider dazu, regelmässig mehr zu regulieren als erforderlich wäre.“ Deshalb mahnte er bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht Mass und Mitte an.
wdk-Präsident Michael Klein (Bild: wdk)

Die deutsche Kautschukindustrie kritisiert die Art und Weise, wie Deutschland europäische Rechtsvorgaben umsetzt. Der Präsident des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk), Michael Klein, sagt: „Bei der Umsetzung von europäischem Recht gibt es drei Möglichkeiten: Untererfüllung, Erfüllung und Übererfüllung. Deutschland neigt leider dazu, regelmässig mehr zu regulieren als erforderlich wäre.“ Deshalb mahnte er bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht Mass und Mitte an.

Die deutsche Kautschukindustrie kritisiert die Art und Weise, wie Deutschland europäische Rechtsvorgaben umsetzt. Der Präsident des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk), Michael Klein, sagt dazu: „Bei der Umsetzung von europäischem Recht gibt es drei Möglichkeiten: Untererfüllung, Erfüllung und Übererfüllung. Deutschland neigt leider dazu, regelmässig mehr zu regulieren als erforderlich wäre.“ Deshalb mahnte er bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht Mass und Mitte an.

Klein wies auf die erhebliche Bürokratiebelastung der Branchenunternehmen hin. „Auch die deutsche Kautschukindustrie leidet an einem Übermass an Berichtspflichten. Zum Bürokratieabbau gibt es viele Stellschrauben, an denen jetzt endlich gedreht werden muss. Die Umsetzung von Europarecht ist eine davon. Deutsche Gesetze gehen oft über die Mindestanforderungen der EU hinaus. Bei aller Europabegeisterung darf die Bundesregierung nicht die Interessen der eigenen Wirtschaft aus den Augen verlieren.“ Jeder Mitgliedsstaat hat einen gewissen Spielraum und sollte diesen klug nutzen.

Gerade im Bereich der Chemikalienregulierung seien deutsche Unternehmen mit besonders hohen Standards konfrontiert, während in anderen EU-Ländern die Vorgaben weniger strikt ausgelegt werden.

Als ein Beispiel nannte Klein die deutsche Trinkwasser-Verordnung, mit der die EU-Trinkwasserrichtlinie umgesetzt wurde. Die deutsche Positivliste enthält für organische Materialien deutlich weniger Stoff als die EU-Liste, was eine Beschränkung bedeute, da auch nur diese Stoffe verwendet werden dürften. Dagegen könne ein Hersteller aus einem anderen EU-Staat aufgrund fehlender Marktüberwachung Stoffe in die Bundesrepublik einführen, die nach der deutschen Liste verboten, nach der europäischen aber erlaubt sind. „Dies führt zu vermeidbaren Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich und zeigt die deutsche Neigung, durch nicht erforderliche Überreaktion Klassenprimus sein zu wollen und dabei wirtschaftliche Konsequenzen nicht zu bedenken. Deshalb sind hier ein Umdenken und Umsteuern des Bundesgesetzgebers dringend erforderlich.“

www.wdk.de

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